Wirtschaftsrecht

Beratung & Vertretung

Windmann Rechtsanwälte unterstützen Sie und Ihr Unternehmen bei der Lösung wirtschaftlicher und wirtschaftsrechtlicher Fragen des Handelsrechts, Gesellschaftsrechts und Insolvenzrechts.

Hierzu zählen nicht nur die Geltendmachung oder die Abwehr von Schadensersatz oder Regressansprüchen wegen des Vorwurfs behaupteter Pflichtverletzungen, zum Beispiel Unregelmäßigkeiten bei der Geschäfts- oder Unternehmensführung, aus Schlecht- oder Falschberatung bei Anlageberatung oder Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung, sondern auch die Beratung und Vertretung zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Wettbewerbsverletzungen und von Ansprüchen wegen Verstoßes gegen das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht.